Tag: Künstlersozialkasse

30
Nov

Künstlersozialkasse

KSK – was ist das und wen betrifft es?

Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung selbständige Künstler und Publizisten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt. Seit dem 1.01.1983 gibt es deswegen das Sozialversicherungsgesetz (KSVG).

Die Künstlersozialkasse, kurz KSK, ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie ist keine Krankenkasse sondern koordiniert die Beitragsleistungen der Mitglieder für die Kranken-/Renten- und Pflegeversicherung. Diese genießen damit einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmer. Die andere Hälfte der Sozialabgaben wird von der KSK getragen. Sie finanziert den Zuschuss durch den Beitrag der Mitglieder, aus den Sozialabgaben von Unternehmen und einem Zuschuss vom Bund.

Jedes Unternehmen, das künstlerische oder publizistische Leistungen verwertet, hat seit dem Inkrafttreten des KSVG eine Sozialabgabe an die KSK zu zahlen.

Mehr Informationen zur Höhe der Abgaben etc. gibt es auf der website der KSK.